Konditionen

💳 Honorar & Abrechnung

Gesetzliche Krankenkassen erstatten leider nicht die Kosten für meine Arbeit als Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie bezahlen daher mein Honorar auf jeden Fall komplett selbst.

⏱️ Honorarsätze & Leistungen

  • Einzelgespräch (psychotherapeutische Sitzung)

    70 Minuten: 100,- €

  • 💻 Online-Sitzung

    70 Minuten: 100,- €

  • ⏳ Überziehung der Sitzungszeit

    Bei Überziehen der angesetzten Zeit werden für jede weiteren angefangenen 15 Minuten 20,- € berechnet.

  • ⏰ Verspätung

    Bei Verspätung werden ab der 5. Minute 1,25 € pro Minute berechnet.

📅 Terminabsagen & Ausfallgebühr

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. Dies gilt ausdrücklich auch für Erstgespräche.

Bei kurzfristigeren Absagen muss ich die Sitzung leider voll berechnen, da der reservierte Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Ich bitte hierfür um Verständnis.

ℹ️ Hinweise zur eventuellen Kostenerstattung bei Unterversorgung

Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse Kosten übernimmt oder bezuschusst, kann ich nicht garantieren oder beeinflussen. Die Klärung und Beantragung liegt vollständig in Ihrer eigenen Verantwortung.

In Ausnahmefällen bieten gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit einer Kostenerstattung wegen Unterversorgung an – nämlich dann, wenn Sie nachweislich über einen längeren Zeitraum keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe finden.

Sollten Sie diesen Weg versuchen wollen, beachten Sie bitte zwingend folgende Schritte:

  1. 📝 Antragstellung vor Behandlungsbeginn: Der Antrag auf Kostenübernahme muss unbedingt vor dem Start der Therapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt und von dieser genehmigt werden. Eine nachträgliche Übernahme bereits stattgefundener Sitzungen ist in der Regel nicht möglich.

  2. 📞 Nachweispflicht: Sie müssen gegenüber Ihrer Krankenkasse belegen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten in zumutbarer Zeit und Entfernung einen Platz bekommen haben. Führen Sie dazu ein detailliertes Protokoll Ihrer Anrufe (Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und Ergebnis/Wartezeit).

  3. 🧾 Eigenständige Abrechnung: Die Zahlungsverpflichtung mir gegenüber bleibt unabhängig vom Erfolg Ihres Antrags bestehen. Nach Zahlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur eventuellen (Teil-)Erstattung einreichen können.

(Informationsgrundlage: bdp-verband.org)